Elternbeirat
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenvertreter und dessen Stellvertreter. Die Elternvertreter aller Klassen/Lerngruppen und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.
Die Elternvertreter der einzelnen Klassen/Lerngruppen haben die Aufgaben:
- die Interessen der eigenen Klasse/Lerngruppe zu vertreten;
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
- den Elternabend in Absprache mit dem Klassenlehrer/Lerngruppenleiter zu organisieren.
Der Elternbeiratsvorsitz
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n und ein*e Stellvertreter*in. An unserer Gemeinschaftsschule sind dies derzeit.
Ralf Ziegler 3c
Emre Akyel
Sie sind erreichbar über: elternbeirat-ess@web.de
Die Elternbeiratsvorsitzenden haben die Aufgaben:
- die Elternbeiratssitzungen zu organisieren und zu leiten;
- die Schule in der Öffentlichkeit zu repräsentieren;
- an Schulkonferenzen, Gesamtelternbeiratssitzungen und Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen;
- Informationen, die nicht der Schweigepflicht unterliegen, an die Elternbeiräte weiterzuleiten
- Wünsche und Angregungen aus Elternkreisen an die Schulleitung zu tragen;
- sich regelmäßig mit der Schulleitung und dem Förderverein zu treffen, um schulische Belange zu besprechen.
Die Elternbeiratsvorsitzenden haben die Möglichkeit sich im Gesamtelternbeirat der Stadt oder im Landeselternbeirat zu engagieren
Reine Elterngremien | Gemischte Gremien | |
---|---|---|
Bund | Bundeselternrat (Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte) | |
Land | Landeselternbeirat | Landesschulbeirat |
Schulträger (Gemeinde, Stadt, Landkreis) | Gesamtelternbeirat (GEB) | Schulbeirat |
Bezirk / Kreis | Überörtliche Arbeitskreise Gemäß § 58,2 Schulgesetz |