Elternbeirat
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenvertreter und dessen Stellvertreter. Die Elternvertreter aller Klassen/Lerngruppen und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.
Die Elternvertreter der einzelnen Klassen/Lerngruppen haben die Aufgaben:
- die Interessen der eigenen Klasse/Lerngruppe zu vertreten;
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
- den Elternabend in Absprache mit dem Klassenlehrer/Lerngruppenleiter zu organisieren.
Der Elternbeiratsvorsitz
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n und ein*e Stellvertreter*in. An unserer Gemeinschaftsschule sind dies derzeit.
Ralf Ziegler 3c
Emre Akyel
Sie sind erreichbar über: elternbeirat-ess@web.de
Die Elternbeiratsvorsitzenden haben die Aufgaben:
- die Elternbeiratssitzungen zu organisieren und zu leiten;
- die Schule in der Öffentlichkeit zu repräsentieren;
- an Schulkonferenzen, Gesamtelternbeiratssitzungen und Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen;
- Informationen, die nicht der Schweigepflicht unterliegen, an die Elternbeiräte weiterzuleiten
- Wünsche und Angregungen aus Elternkreisen an die Schulleitung zu tragen;
- sich regelmäßig mit der Schulleitung und dem Förderverein zu treffen, um schulische Belange zu besprechen.
Die Elternbeiratsvorsitzenden haben die Möglichkeit sich im Gesamtelternbeirat der Stadt oder im Landeselternbeirat zu engagieren
| Reine Elterngremien | Gemischte Gremien | |
|---|---|---|
| Bund | Bundeselternrat (Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte) | |
| Land | Landeselternbeirat | Landesschulbeirat |
| Schulträger (Gemeinde, Stadt, Landkreis) | Gesamtelternbeirat (GEB) | Schulbeirat |
| Bezirk / Kreis | Überörtliche Arbeitskreise Gemäß § 58,2 Schulgesetz |